Lexikon Rechtsschutzversicherung
Erläuterungen zur den versicherbaren Rechtsgebieten einer Rechtsschutzversicherung.


Schadenersatz - Rechtsschutz
Wurde Ihnen oder Ihrem Eigentum ein Schaden zugefügt, so haben Sie in der Regel gesetzliche Schadenersatzansprüche gegenüber dem Schadenverursacher.
Die (gerichtliche) Durchsetzung Ihrer Ansprüche gilt versichert, wenn der Baustein Schadenersatz – Rechtsschutz im Vertrag enthalten ist.
- Schadenersatz aus gesetzlichen Haftungsansprüchen
- Vertragsrechtliche Haftungsansprüche
Rechtsschutz in Vertrags- und Sachenrecht
Sie schließen täglich eine Menge an unterschiedlichen Verträgen, teils ohne groß drüber nachzudenken, ab.
Ergeben sich aus diesen Verträgen Rechtsstreitigkeiten, sind diese mitversichert. Die spezifische Art des Vertrags bestimmt, welcher Rechtsschutzversicherungsbaustein für die Deckungsgewährung erforderlich ist (z.B. Kfz Leasingvertrag -> Verkehrsrechtsschutz, Mietvertrag -> Mieterrechtsschutz)
Allerdings sind nicht alle Vertragsarten versicherbar.
Ein paar Beispiele dazu:
- Kaufvertrag Fernsehgerät
- Finanzierungsvertrag Kfz
- Telefon- / Internetvertrag
- Gewerbliche Verträge (b2b)
- Immobilienkaufvertrag
- Zahlungsausfälle (Forderungen)
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Je nach Steuerart übernehmen unterschiedliche Rechtsschutzversicherungsbausteine die Deckung in solch einem Fall.
Prinzipiell sind Rechtsstreitigkeiten mit Steuerbehörden versichert. Der Versicherungsschutz beginnt in der Regel erst, wenn der Rechtsstreit vor Gereicht angekommen ist.
Das vorherige Ein- bzw. Widerspruchsverfahren ist nicht versichert, kann aber gesondert eingeschlossen werden (Premiumschutz).
- Rechtsstreitigkeiten mit Steuerbehörden
- Ein- und Widerspruchsverfahren nicht automatisch mitversichert