Lexikon Rechtsschutzversicherung
Erläuterungen zur den versicherbaren Rechtsgebieten einer Rechtsschutzversicherung.

Privat- Berufs- und Verkehrsrechtsschutz (RS-Kombination)
Schadenersatz-Rechtsschutz
Wurde Ihnen oder Ihrem Eigentum ein Schaden zugefügt, so haben Sie in der Regel gesetzliche Schadenersatzansprüche gegenüber dem Schadenverursacher.
Die (gerichtliche) Durchsetzung Ihrer Ansprüche gilt versichert, wenn der Baustein Schadenersatz – Rechtsschutz im Vertrag enthalten ist.
Schadenbeispiel:
Nach einem Verkehrsunfall ist Ihr Fahrzeug beschädigt und Sie haben eine Körperschädigung erlitten.
Die (gerichtliche) Geltendmachung des Ihnen entstandenen Schadens ist versichert.
- Schadenersatz aus gesetzlichen Haftungsansprüchen
- Vertragsrechtliche Haftungsansprüche
Rechtsschutz in Vertrags- und Sachenrecht
Sie schließen täglich eine Menge an unterschiedlichen Verträgen, teils ohne groß drüber nachzudenken, ab.
Ergeben sich aus diesen Verträgen Rechtsstreitigkeiten, sind diese mitversichert. Die spezifische Art des Vertrags bestimmt, welcher Rechtsschutzversicherungsbaustein für die Deckungsgewährung erforderlich ist (z.B. Kfz Leasingvertrag -> Verkehrsrechtsschutz, Mietvertrag -> Mieterrechtsschutz)
Allerdings sind nicht alle Vertragsarten versicherbar.
Ein paar Beispiele dazu:
- Kaufvertrag Fernsehgerät
- Finanzierungsvertrag Kfz
- Telefon- / Internetvertrag
- Gewerbliche Verträge (b2b)
- Immobilienkaufvertrag
- Zahlungsausfälle (Forderungen)
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Je nach Steuerart übernehmen unterschiedliche Rechtsschutzversicherungsbausteine die Deckung in solch einem Fall.
Prinzipiell sind Rechtsstreitigkeiten mit Steuerbehörden versichert. Der Versicherungsschutz beginnt in der Regel erst, wenn der Rechtsstreit vor Gereicht angekommen ist.
Das vorherige Ein- bzw. Widerspruchsverfahren ist nicht versichert, kann aber gesondert eingeschlossen werden (Premiumschutz).
- Rechtsstreitigkeiten mit Steuerbehörden
- Ein- und Widerspruchsverfahren nicht automatisch mitversichert
Arbeits-Rechtsschutz
Versicherungsschutz besteht i.d.R. für Rechtsstreitfälle, welche sich aus dem Arbeitsrecht ableiten lassen und Ihr Arbeitsverhältnis betreffen. Dies betrifft oftmals Kündigungen, Gehaltsforderungen, Arbeitszeugnisse oder Urlaubsgeld.
Schadenbeispiel:
Ihr Arbeitgeber kündigt Ihnen ohne Grund fristlos. Dies wollen Sie nicht akzeptieren und zumindest eine Abfindung verlangen.
Sozialgerichts-Rechtsschutz
Versicherungsschutz besteht i.d.R. für Streitfälle, welche vor einem deutschen Sozialgericht ausgetragen werden müssen, weil beispielsweise die gesetzliche Krankenkasse Leistung verweigert oder die Deutsche Rentenversicherung Ihren Leistungsanspruch falsch berechnet hat.
Das vorherige Ein- bzw. Widerspruchsverfahren ist nicht versichert, kann aber gesondert eingeschlossen werden (Premiumschutz).
- Rechtsstreitigkeiten mit Sozialversicherungsträgern
- Ein- und Widerspruchsverfahren nicht automatisch mitversichert
Verwaltungs-Rechtsschutz
Versicherungsschutz besteht i.d.R. für Streitfälle, welche vor einem deutschen Verwaltungsgericht ausgetragen werden müssen.
Das vorherige Ein- bzw. Widerspruchsverfahren ist nicht versichert, kann aber gesondert eingeschlossen werden (Premiumschutz).
Schadenbeispiel:
Ihr Kind wird aufgrund einer zweifelhaften Benotung nicht versetzt und soll das Schuljahr wiederholen. Mit Hilfe eines Rechtsanwaltes lassen Sie den Vorgang vor einem Verwaltungsgericht prüfen.
- Rechtsstreitigkeiten vor Verwaltungsgerichten
- Ein- und Widerspruchsverfahren nicht automatisch mitversichert
Verwaltungs-Rechtsschutz (Verkehr)
Versicherungsschutz besteht i.d.R. für Streitfälle, welche vor einem deutschen Verwaltungsgericht oder einer Verwaltungsbehörde ausgetragen werden müssen.
Das vorherige Ein- bzw. Widerspruchsverfahren ist nicht versichert, kann aber gesondert eingeschlossen werden (Premiumschutz).
Schadenbeispiel:
Der Anordnung zur MPU wollen Sie nicht nachkommen und sehen diese aus nicht gerechtfertigt an. Ihr Anwalt ruft das Verwaltungsgericht an und drängt auf eine Prüfung des Sachverhaltes.
- Rechtsstreitigkeiten vor Verwaltungsgerichten
- Ein- und Widerspruchsverfahren nicht automatisch mitversichert
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Versicherungsschutz besteht i.d.R. für Streitfälle, welche entstehen, da gegen Sie Disziplinar- oder Standesverfahren eröffnet werden.
Schadenbeispiel:
Der Anordnung zur MPU wollen Sie nicht nachkommen und sehen diese aus nicht gerechtfertigt an. Ihr Anwalt ruft das Verwaltungsgericht an und drängt auf eine Prüfung des Sachverhaltes.
(erweiterter) Straf-Rechtsschutz
Versicherungsschutz besteht i.d.R. dann, wenn gegen Sie ein strafrechtliches Verfahren eingeleitet wird und keine Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt ist bzw. kein Vorsatz unterstellt wird.
Die Unterstellung von Vorsatz reicht schon aus, um den Versicherungsschutz zu verlieren, zumindest solange, bis der Vorsatzvorwurf entkräftet ist. Mit dem erweiterten Strafrechtsschutz bleibt der Versicherungsschutz auch bei Vorsatzunterstellung erhalten, wird aber bei einer Verurteilung wegen Vorsatzes rückwirkend aufgehoben.
Vorsatztaten sind nicht versicherbar.
Schadenbeispiel:
Bei einem Verkehrsunfall, welchen Sie zu verantworten haben, wird der Unfallbeteiligte verletzt. Die Polizei ermittelt nun vom Amtswegen wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen Sie.
- Versicherungsschutz bei fahrlässigen Straftaten (ggf. auch nachträgliche Gewährung)
- Kein Versicherungsschutz bei vorsätzlichen Straftaten (ggf. auch nachträglicher Entzug)
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Versicherungsschutz besteht i.d.R. dann, wenn gegen Sie sich gegen den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit verteidigen wollen.
Schadenbeispiel:
Einen Bußgeldbescheid aufgrund überhöhter Geschwindigkeit empfinden Sie als nicht gerechtfertigt. Mithilfe eins Anwalts wollen Sie dagegen vorgehen.
- Versicherungsschutz bei Ordnungswidrigkeiten
-
Kein Versicherungsschutz bei Ordnungswidrigkeiten in Bezug auf Halte-
oder Parkverstößen
Beratungs-Rechtsschutz
Beratungs-Rechtsschutz erweitert die versicherten Rechtsgebietet und gewährt auch anwaltschaftliche Unterstützung (nur Beratung, vor Ort) für Rechtsstreitigkeiten, welche ansonsten nicht versichert wären.
Schadenbeispiel:
Bevor Sie ein Erbe antreten, möchten Sie wissen, welche Kosten ggf. auf Sie zukommen könnten und ob Sie mit Ihrem Privatvermögen für evt. Erbschulden eintreten müssten. Ein Anwalt berät Sie diesbezüglich.
- Familien- und Erbrecht
- private Bausachen
- Vorsorgevollmachten
- Testamentserstellung
Telefonische Rechtsberatung
Unsere Service-Anwälte beraten Sie kostenfrei am Telefon. Auch ohne Rechtsfall und ohne Ausschlüsse.
Schadenbeispiel:
Sie haben Fragen zum Urheberrecht von Bildern im Internet und wie Sie diese ggf. weiterverwenden dürfen.
- Beratung auch ohne konkreten Versicherungsfall
- Beratung auch zu ansonsten ausgeschlossenen Rechtsgebieten
Opfer-Rechtsschutz
Versicherungsschutz besteht i.d.R. dann, wenn Sie Nebenkläger sind oder Anwaltsbeistand bei Ihrer Zeugenaussage oder dem Täter-Opfer-Ausgleich benötigen.
Schadenbeispiel:
Nach einem Überfall auf dem Heimweg treten Sie im Strafprozess gegen den Täter als Nebenkläger auf.
Eigentümer bzw. Mieter-Rechtsschutz (Immobilien-Rechtsschutz)
Eigentümer oder Mieter einer Immobilien sollten diesen Zusatz unbedingt mitversichert haben, da nur über den Immobilienrechtsschutz derartige Streitigkeiten versichert sind.
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Versicherungsschutz besteht i.d.R. dann, wenn Sie Ihr Interessen als Immobilieneigentümer (Eigentümer-Rechtsschutz) oder als Mieter (Mieterrechtsschutz) behaupten müssen.
Dazu gehören beispielsweise Mieterhöhungen, Kündigungen oder Nachbarschaftsstreitigkeiten.
Schadenbeispiel:
Eine Kündigung des Mietverhältnisses aufgrund von Eigenbedarf wird durch den Mieter angezweifelt und soll ggf. gerichtlich als nichtig erklärt werden.